Die Rechnung
Eine Rechnung, auch Faktura genannt, wird zumeist von einem Unternehmer an einem Kunden oder einen anderen Unternehmer gesendet. In einer Rechnung findet man eine detaillierte Aufstellung über eine Geldforderung für eine erbrachte Leistung. Sie kann sowohl per Post als auch als elektronisches Dokument übermittelt werden. Bei der elektronischen Übermittlung der Rechnung muss darauf geachtet werden, dass die Rechnung mit einer digitalen Signatur ausgestattet ist, da ansonsten diese vom Finanzamt nicht anerkannt wird. Das Ausstellen einer Rechnung wird als Fakturierung bezeichnet. Für den Unternehmer ist es wichtig, eine ordnungsgemäß erstellte Rechnung an den Kunden zu senden, da im Falle einer unvollständigen bzw. fehlerhaften Rechnung der Kunde nicht zur Bezahlung gezwungen ist.
Pflichtdaten auf einer Rechnung
Die Angaben, welche auf einer Rechnung zu finden sein müssen, sind genau im Steuergesetz definiert. Hierzu gehören etwa die Adressen des Unternehmers sowie des Leistungsempfängers. Welcher/ob ein Steuersatz angewendet wird. Wird kein Steuersatz angewendet, so muss die Rechnung einen Hinweis darauf enthalten. Um sich nicht mit der Erstellung der zahlreichen Rechnungen herumzuplagen, entwickelten einige Softwarehersteller eine passende Software. Mit diesen Programmen lassen sich die Rechnungen binnen weniger Minuten komplett erstellen.
Rechnung erstellen
Jeder Unternehmer sollte eine ordnungsgemäß erstellte Rechnung erstellen können. Nur wer auch eine richtige Rechnung erstellt hat, kann diese später vor dem Finanzamt geltend machen. Hinzu kommt, dass der Kunde nur nach der Vorlage einer vollständigen Rechnung zur Bezahlung gezwungen ist. Um eine formrichtige Rechnung erstellen zu können, muss man sich zunächst beim Finanzamt eine Steuernummer sichern, die auf jeder Rechnung angegeben werden muss. Bei der Erstellung einer Rechnung ist es von Interesse, ob man als gewöhnlicher Unternehmer oder als Kleinunternehmer geführt wird. Zählt man nur zu den Kleinunternehmern ist man nicht befugt, eine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Dies hat den Hintergrund, dass Kleinunternehmer sich weder eine Vorsteuer zurückholen können, noch eine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen.
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